Warum sind auf dieser Internetseite in manchen Fotos mit Personen deren Augenpartien geschwärzt?

Da sich aus dem Besuch einer Veranstaltung kein konkludentes Einverständnis mit der Bildnisveröffentlichung ableiten lässt (Grunsatzurteil:Az. 10 C 2700/08 AG Ingolstadt vom 03.02.2009) und ich von vorn herein damit mit eventuellem Stress zuvorkommen möchte, wurden in manchen Fotos bei Personen die Augenpartien mir prophylaktisch geschwärzt.
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Nach §23, Abs. 3 Kunsturhebergesetz (KUG) trifft das für Bildnisaufnahmen, Zitat: „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben”, jedoch nicht zu (z. B. bei meinen Fotos von den „Montagsspaziergänger”).

Ich möchte jedoch auf diese Weise identifizierbare Personen mit unter davor schützen, dass sie eventuell später einmal von „radikalen Mitbürgern mit entgegengesetzter Auffassung” attakiert werden oder andere gravierende Nachteile erfahren.