Mögliche Gründe:
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Diese sind von mir nur für einem bestimmten Personenkreis gedacht;
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Es handelte sich vielleicht um eine private und/oder geschlossene Veranstaltung;
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Aus dem Besuch einer Veranstaltung lässt sich kein konkludentes Einverständnis mit der Bildnisveröffentlichung automatisch ableiten (Grunsatzurteil:Az. 10 C 2700/08 AG Ingolstadt vom 03.02.2009) — Mehr dazu auch HIER…